Wien, 15. Jänner 2019.
In Österreich beziehen aktuell etwa 460.000 Personen Pflegegeld. Ein siebenstufiges Modell reguliert die jeweilige Höhe des Pflegegeldes. Der Pflegebedarf wird, nach Antragstellung der Pflegebedürftigen, im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens definiert. Seit 2012 sind bei Erhöhungsanträgen zum Pflegegeld auch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, insbesondere ab der Pflegestufe 3, eingebunden. Nun hat das Sozialministerium per Erlass die Begutachtungen schon ab der Pflegestufe 1 auf die Gesundheits- und Krankenpflegepersonen übertragen.