Österreich erleichtert Einsatz von Pflegepersonal während der CoVID-19-Krise
Im Detail geht es um eine Öffnung der Tätigkeiten im Rahmen der Basisversorgung und eine Lockerung der Bestimmung zur sonst verpflichtend durchzuführenden Berufsregistrierung für DGKP, Pflegefachassistent*innen (PFA) und Pflegeassistent*innen (PA). Zudem sind Erleichterungen im Tätigwerden für Personen vorgesehen, die im Ausland ihren Qualifikationsnachweis erworben haben (laufende Berufsanerkennung, Nostrifikation). Auch Pflegestudierende und bereits pensionierte Pflegepersonen können ab sofort für die Dauer der Pandemie besser eingesetzt werden.
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